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Tipps von A bis Z

Sie sind auch für den Privatarzt versichert?

Wahlarzt-Honorarnoten müssen nunmehr (Bezahltverkmerk ersichtlich oder mit Beleg der bestätigten Überweisung) von Ihnen zuerst bei der Sozialversicherung eingereicht werden. Die Leistungsabrechnung der Sozialversicherung, welche alle erforderliche Angaben enthalten sollte, kann dann den privaten Versicherer zur Abrechnung vorgelegt werden.