Wie lange Du beiden Eltern mitversichert bist, ist unter

erläutert.

Beim Rechtsschutz und in der Haushaltversicherung (in dieser ist die PRIVAT-HAFTPFLICHT integriert) endet die Mitversicherung in der Regel bei Sozialversicherungspflicht mit dem 18. Lebensjahr. Bei Schüler und Studenten zum Teil bei Vollendung des 25. bzw. zum 27. Lebensjahres.

Unsere Erfahrung zeigt, daß es ratsam ist, den Leistungsumfang unter die Lupe zu nehmen. Oft bestehen erhebliche Deckungslücken, welche existenzielle Folgen für Dich haben können.

Spreche am besten mit uns darüber, wir sind kompetent, unabhängig und wir nehmen uns gerne Zeit für Dich!

Wenn Deine Eltern mit dabei sind ist das auch OK!

Es kostet dich nichts, im Gegenteil!

Du erreichst uns unter 05574 / 48 48 4 oder mich persönlich auch unter 0650/30 36 155.

Ich freue mich Dich persönlich kennen zu lernen !

Bis bald

Thomas Fink