Unterschreiben Sie nie ein Schuldanerkenntnis und regulieren Sie den Schaden nie aus eigener Tasche. Ihr Haftpflichtversicherer wäre dann leistungsfrei. Sie können sich subjektiv schuldig fühlen, doch objektiv könnte der Anspruchsteller selbst schuld sein. Melden Sie dennoch umgehend den Schaden so wie er sich zugetragen hat.