Achtung: ab 01.07.2007 neue Bestimmungen!
Fahrzeuge mit neuen Fahrzeugdokumenten (COC-Papier, EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenauszug bzw. "neuer Typenschein") müssen beim General-Importeur (siehe Menü TIPPS - Importeurliste) die Registrierung beantragt werden. Sollte sich dieser weigern, muss dies schriftlich erfolgen, dann ist die Einzelgenehmigung und Registrierung von einer Landesprüfstelle durchzuführen.