Jeder Schaden der durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Brand, Explosion, Berührung mit Tieren, Vandalismus oder Parkschaden verursacht durch ein unbekanntes KFZ, ist vom Lenker unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.