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Versicherbare Leistung

  • Dauerinvalidität

    Diese sollte im Leistungsfall unbedingt den Erfordernissen einer qualitativen Kapital-Absicherung entsprechen! Dies ist jedoch vielfach nicht der Fall. Hier stellen sich Fragen wie z.B.: ist die Versicherungssumme progressiv? Ab wann progressiv? Wie ist der Verlauf der Progression? Oder ist die Leistung gar Degressiv?

  • Grossinvalidität

    Wird auch Millionen-Schutz (in ATS) genannt. Leistung erst ab einer Dauerinvalidität von 50%! Unter 50% keine Leistung! Es gibt auch Verträge welche ab 25% eine Bagatelle-Leistung erbringen.

  • Unfallrente

    Leistung erst ab einer Dauerinvalidität von 50%. Es gibt Anbieter mit 1/2 Leistung abeiner Dauerinvalidität von 35%. Darunter besteht kein Leistungsanspruch! Eine qualitative Dauerinvaliditätssumme ist meiner Meinung nach vorteilhafter.

  • Unfalltod

    Für eine qualitative Absicherung von Hinterbliebenen ist eine Risiko-Lebensversicherung besser geeignet!

  • Unfallkosten für die Vergütung von  z.B. Wahlarzt-, Physiotherapie, Zahnersatzkosten (jedoch nicht von dritten Zähnen) sowie Selbstbehalte, in Folge eines Unfalls.
  • Spitalgeld Dieses Spitalgeld leistet nur bei Unfall.
  • Taggeld

    Leistung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit (auch Sonn- und Feiertags) durch Unfall bis zu einem Jahr. Geeignet für Berufe welche in erheblichem Mass auf Trinkgeld angewiesen oder viele bezahlte Überstunden die Regel sind.

  • Genesungsgeld

    In der Regel degressive Leistung, je mehr Sie die Leistungen benötigen um so geringer werden sie.

  • Bergungskosten

    Wichtige Deckung, da nicht nur bei Unfällen auf der Schipiste oder beim Bergwandern häufig der Helikopter zum Einsatz kommt. Diese Kosten können je nach Einsatzdauer und je nach Unternehmen erheblich sein.

    Die VGKK, sowie die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und auch die BVA leisten bei Helikopter-Bergung:
    • € 894,93 bei Alpinunfällen
    • € 948,27 bei sonstigen Unfällen
    • € 1.821,97 bei Verkehrsunfällen
  • Rückholkosten

    Hier gilt es abzuklären, ob die Kosten auch bei Krankheit übernommen und diese ohne Summenbegrenzung erbracht werden. Wichtig bei Rückholung ist, daß dies mit dem Vertragspartner (über die Hotline "Menüpunkt Reiseversicherung") der jeweiligen Versicherung durchgeführt wird. Nur dann ist volle Kostenübernahme gewährleistet, geschieht dies nicht, bleiben Sie auf dem größten Teil der Rückholkosten sitzen.
    Oft sind sind Rückholkosten in der Sonderklasseversicherung enthalten.