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Grenzgängerkrankenversicherung

Als Grenzgänger haben Sie die Möglichkeit sich freiwillig bei der VGKK oder aber Privat zu versichern. Die Private ist in der Regel erheblich günstiger und bietet wesentlich bessere Leistungen. Jedoch ist mit dem Beitrag der Privatversicherung nur der Grenzgänger selbst versichert.

Leider gibt es jedoch auch Grenzgänger, welche Privat nur mit einer Art Basisdeckung versichert wurden. Diese Art Deckung sieht im Krankenhaus nur die Kostenübernahme der allgemeinen Gebührenklasse vor. Erhebliche zusätzliche Kosten wie sie z.B. als Sonderklasse-Versicherter entstehen und für diesen voll gedeckt sind wie z.B.: für Untersuchungen, Narkose, Chirurgie und sonstige Arztkosten sind dann überhaupt nicht versichert! Unterschreiben Sie mit dieser eingeschränkten Deckung auf gar keinen Fall im Krankenhaus für die Sonderklasse.