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Kfz-Haftpflicht

  • Variante A

    99 % der Österreicher haben diese Variante. Es wird hiermit auf Leihwagenanspruch bei schuldloser Kollision.

  • Variante B

    25 % Prämienzuschlag, dafür Leihwagenanspruch (Leihwagen in der Regel eine Klasse tiefer) bei schuldloser Kollision.

  • bei LKW

    gibt es den Leihwagenverzicht nicht, es sei denn, der LKW bis 1 t Nutzlast ist zu PKW Konditionen versichert.

Unterschreibe nie ein Schuldanerkenntnis und reguliere den Schaden nie aus eigener Tasche. Dein Haftpflichtversicherer wäre dann leistungsfrei. Du kannst Dich subjektiv schuldig fühlen, doch objektiv könnte der Anspruchsteller selbst schuld sein. Melde  dennoch umgehend den Schaden so wie er sich zugetragen hat.