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Kfz-An- und Abmeldung (ab 01.07.2007)

Seit 01.07.2007 sind vom Gesetzgeber neue Bestimmungen für die Ab- und Anmeldungen in Kraft getreten.

So wird nur noch in Typen-Scheinen, welche auf den derzeitigen Zulassungsbesitzer von der BH die Anmeldung durchgeführt wurde, die Abmeldung im Typenschein eingetragen.

Für Zulassungen, welche von privatisierten Zulassungsstellen durchgeführt wurden, wird bei der Abmeldung keine Eintragung mehr im Typenschein vermerkt, sondern die entwertete Zulassung mit Typenschein und Abmeldebestätigung dem letzten Halter ausgehändigt.

Bei Kfz-Anmeldungen wird der neue Halter nicht mehr im Typenschein eingetragen, sondern der II.Teil der Zulassung vorne auf den Typenschein aufgeheftet. Es ist somit für den neuen Fahrzeugbesitzer nicht mehr ersichtlich, welche Vorbesitzer dieses Kfz ab 01.07.2007 hatte.

Mit dieser Vorgangsweise wurde aus unserer Sicht in einem besonders sensiblen Bereich, der Konsumentenschutz vom Gesetzgeber mit Füßen getreten.