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Kfz-Haftpflicht

  • Variante A

    99 % der Österreicher haben diese Variante. Es wird hiermit auf Leihwagenanspruch bei schuldloser Kollision.

  • Variante B

    25 % Prämienzuschlag, dafür Leihwagenanspruch (Leihwagen in der Regel eine Klasse tiefer) bei schuldloser Kollision.

  • bei LKW

    gibt es den Leihwagenverzicht nicht, es sei denn, der LKW bis 1 t Nutzlast ist zu PKW Konditionen versichert.

Unterschreiben Sie nie ein Schuldanerkenntnis und regulieren Sie den Schaden nie aus eigener Tasche. Ihr Haftpflichtversicherer wäre dann leistungsfrei. Sie können sich subjektiv schuldig fühlen, doch objektiv könnte der Anspruchsteller selbst schuld sein. Melden Sie dennoch umgehend den Schaden so wie er sich zugetragen hat.