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Kfz-Importbestimmungen (ab 01.07.2007)

Achtung: ab 01.07.2007 neue Bestimmungen!

  • Fahrzeuge mit neuen Fahrzeugdokumenten (COC-Papier, EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenauszug bzw. "neuer Typenschein") müssen beim General-Importeur (siehe Menü TIPPS - Importeurliste) die Registrierung beantragt werden. Sollte sich dieser weigern, muss dies schriftlich erfolgen, dann ist die Einzelgenehmigung und Registrierung von einer Landesprüfstelle durchzuführen.

  • Finanzamtbestätigung, dass gegen die Zulassung keine Steuerrechtlichen Bedenken bestehen
  • Ausländische Fahrzeugdokumente, wie Fahrzeugbrief und Zulasssungsbescheinigung.